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Allgemeine Informationen

Aktueller Versorger: Woher beziehen Sie Ihren Strom, wenn Sie noch nie gewechselt haben?

Grundsätzlich werden Sie in diesem Fall von Ihrem örtlichen Grundversorger beliefert. Sollten Sie auch noch nie den Tarif bei Ihrem Grundversorger gewechselt haben, werden Sie zu den Konditionen des Grundversorgungstarifs beliefert.

Stromzähler und Zählernummer: Wo finden Sie Ihren Stromzähler und die dazugehörige Zählernummer?

Ihr Stromzähler befindet sich, wenn nicht in Ihrer Wohnung selbst, im Keller oder Treppenhaus. Sollten Sie Ihn nicht finden können, fragen Sie bitte Ihren Vermieter oder Ihre Hausverwaltung. Die Zählernummer befindet sich unter dem Zählrad des Stromzählers. Zusätzlich ist diese ebenso auf Ihrer Stromrechnung und dem Übergabeprotokoll aufgeführt.

Stromverbrauch: Wie hoch ist Ihr Stromverbrauch?

Sollten Sie keine Jahresabrechnung zur Hand haben, können Sie bundesweite Durchschnittswerte verwenden.

Stromverbrauch in der Übersicht:
Single: 1500 kWh/J
Paar: 2800 kWh/J
Familie: 4000 kWh/J
Großfamilie: 6000 kWh/J

Grundversorgung: Was ist unter Grundversorgung und Grundversorger zu verstehen?

Als Grundversorger wird jenes Energieversorgungsunternehmen bezeichnet, welches die größte Anzahl an Haushalten in einem bestimmten Netzgebiet versorgt. Dieses ist verpflichtet alle Haushalte zu öffentlich einsehbaren allgemeinen Bedingungen und allgemeinen Preisen zu versorgen.

Unter Grundversorgung fällt die Versorgung zu den oben genannten Rahmenbedingungen durch den Grundversorger. Im Regelfall handelt es sich bei den Tarifen der Grundversorgung um weit über dem allgemeinen Marktniveau befindliche Konditionen. Die Tarife der Grundversorgung sind mit einer Frist von 14 Tagen jederzeit kündbar.

Netzbetreiber und Stromversorger: Wo liegt der Unterschied?

Der Netzbetreiber ist für den Betrieb des Stromnetzes zuständig. In Störungsfällen an der Hauptstromleitung oder am Zähler ist immer der Netzbetreiber der Ansprechpartner. Es ist nicht möglich den Netzbetreiber zu wechseln.

Die Aufgabe des Stromversorgers ist es Sie mit Strom zu beliefern. Dieser zahlt dem Netzbetreiber ein Nutzungsentgelt sowie eine Miete für den Zähler und die Leitungen. Der Stromversorger kann frei gewählt werden.

Stromausfall: Ist es möglich dass der Wechsel zu einem Stromausfall führt?

Nein, dies ist nicht möglich! Der lokale Grundversorger ist gesetzlich dazu verpflichtet alle Haushalte durchgehend mit Strom zu versorgen. Dies gilt auch, wenn er nicht mehr der Vertragspartner ist.

Selbst wenn Ihr neu gewählter Stromversorger seine Tätigkeit einstellt oder dessen Insolvenz eintritt, ist der lokale Grundversorger gesetzlich zu einer Aufrechterhaltung der Stromversorgung verpflichtet.

Eine zuverlässige Stromversorgung ist jederzeit, während und nach dem Wechsel, gesetzlich garantiert.

Anbieter Vergleichen

Günstigster Tarif: Wie finden Sie den für Sie besten Tarif?

Mithilfe unseres Stromtarifrechners finden Sie den für Sie besten Tarif. Wenn Sie eine individuelle Beratung und Betreuung wünschen, stehen wir Ihnen gerne per E-Mail oder telefonisch unter der +49 (0) 6151. 60 60 808 zur Verfügung.

Steuern und Abgaben: Sind Steuern und Abgaben in unseren Angeboten enthalten?

In unseren Angeboten für Privatkunden sind alle Steuern und Abgaben (Mehrwertsteuer, Abgaben für das Erneuerbare-Energien-Gesetz, Stromsteuer und Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz) sowie anfallende Gebühren (Nutzungsentgelte, Zählermiete etc.) enthalten. Alle Ihnen entstehenden Kosten sind in unserem Angebot deutlich aufgeführt. Bei uns gibt es keine versteckten Kosten. Die Energie Manager stehen für Preistransparenz!

Die Preise für Gewerbekunden sind exklusive Mehrwertsteuer. Alle sonstigen Abgaben und Steuern sind weiterhin enthalten.

Preisvergleich: Wie vergleiche ich die ermittelten Preise mit meiner letzten Stromrechnung?

Bei der Gegenüberstellung des ermittelten Angebots mit der Vorjahresrechnung müssen Sie beachten, dass der Tarifrechner die aktuellen Tarife der Versorger darstellt. Auf Ihrer Rechnung finden Sie im Gegensatz dazu die Preise des vergangenen Jahres. Diese variieren im Regelfall von Jahr zu Jahr. Der vom Rechner angegebene Preisunterschied entspricht der Kostendifferenz die Ihnen im laufenden Jahr entstehen würden wenn Sie weiterhin in Ihrem aktuellen Tarif bleiben. Daher lassen sich die Gesamtkosten auf Ihrer Vorjahresrechnung nicht 1:1 mit dem ermittelten Angebot des laufenden Jahres vergleichen.

Tarifcheck: Worauf kommt es an?

Generell unterziehen wir alle von uns angebotenen Tarife einer strengen Vorauswahl. Dabei achten wir auf die Einhaltung unserer bewährten Qualitätsmerkmale. Die wichtigsten sind:

  • Vertragslaufzeit: Wir achten auf Vertragslaufzeiten die 1 Jahr nicht überschreiten.
  • Somit bleiben Sie als Kunde flexibel und können von zukünftigen Entwicklungen auf dem Strommarkt profitieren.
  • Kündigungsfrist: Wir achten für Sie auf angemessene Kündigungsfristen. Wir erinnern Sie rechtzeitig an diese und übernehmen auf Wunsch auch die Kündigung.
  • Vertragsverlängerung: Durch unseren Erinnerungsservice und viel Erfahrung bei der Tarifwahl versuchen wir Sie vor ungewollten automatischen Vertragsverlängerungen zu schützen.
  • Preisgarantie: Wir bieten Ihnen generell nur Tarife mit einer Preisgarantie an.
  • Vorauskasse: Aufgrund des damit verbundenen Risikos bieten wir Ihnen keine Tarife mit Vorauskasse an.
  • Ökostrom: Gerne bieten wir Ihnen auf Wunsch Ökostromtarife an.
Welche Arten von Preisgarantie gibt es?

Eingeschränkte Preisgarantie: Diese Preisgarantie beschränkt sich auf den Energiekostenanteil und die Netznutzungsentgelte. Steuern, Umlagen und Abgaben können im Falle einer Erhöhung an Sie weitergegeben werden.

Vollständige Preisgarantie: Nur eine Erhöhung der Mehrwertsteuer wird hier an Sie weitergegeben.

Energiepreisgarantie: Bei dieser Preisgarantie wird lediglich der Energiekostenanteil garantiert. Änderungen an anderen Kostenkomponenten z.B. EEG-Umlage können an Sie weitergegeben werden.

Vorauskasse: Gut oder schlecht?

Wir raten Ihnen generell von Tarifen mit Vorauskasse ab. Im Insolvenzfall des Versorgers ist es möglich das Sie Ihre Vorauszahlung verlieren. Die Energie Manager vermeiden solche Risiken für Sie prinzipiell.

Anbieterwechsel

Ist es für Sie möglich den Stromanbieter zu wechseln.

Wenn Sie über einen eigenen Stromzähler für Ihre Wohnung oder Ihr Haus verfügen und in einem Vertragsverhältnis zu einem Stromversorger stehen, können Sie Ihren Anbieter wechseln. Ein Vertragsverhältnis besteht auch in der automatischen Grundversorgung oder Ersatzversorgung.

Ob Sie oder ggf. Ihr Vermieter in einem Vertragsverhältnis mit einem Stromversorger stehen, erkennen Sie daran, an wen die Stromrechnung adressiert ist. Sollte dies Ihr Vermieter sein, erstellen wir gerne auf Ihre Empfehlung hin ein Angebot für diesen.

Wie wechseln Sie den Stromversorger?

Während des gesamten Wechselprozesses ist die Stromversorgung jederzeit per Gesetz sichergestellt. Um unseren Service nutzen zu können, besuchen Sie die Energie Manager mit Ihrem PC. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit uns die nötigen Angaben per E-Mail oder telefonisch unter der +49 (0) 6151. 60 60 808 mitzuteilen.

Nach etwa 3 Wochen ist der Wechselprozess abgeschlossen. Die Anmeldung ist auch bis zu 30 Tagen (z.B zum Neueinzug) rückwirkend möglich.

Wozu dient die Vollmacht?

Wir benötigen die Vollmacht um unseren Service in vollem Umfang aufrechtzuerhalten.

Dies bedeutet:

  • eine einwandfreie Kommunikation mit Ihren Energieanbietern.
  • Abrechnungen und Zwischenabrechnungen anfordern zu können.
  • Vertragslaufzeiten bzw. Kündigungsfristen zu überprüfen.
  • Unstimmigkeiten zwischen Energieversorgern zu klären.
  • Daten einzuholen und weiterzuleiten.
  • Folgeverträge abzuschließen.
  • Änderungen nachzureichen.
  • Zählerstände weiterzuleiten.
  • Kündigungen durchzuführen.
  • Support bieten zu können.

Verträge werden selbstverständlich nur mit Ihrer vorherigen Zustimmung geschlossen, gekündigt oder geändert!

Ihr Widerrufsrecht

Sie können jederzeit innerhalb von 14 Tagen von dem Vertrag zurücktreten. Sie können den Widerruf direkt an den neuen Anbieter richten oder Die Energie Manager damit beauftragen den Vertrag zu widerrufen.

Welche Angaben benötigen Sie um den Wechsel durchzuführen?

Um den Wechsel für Sie in die Wege zu leiten benötigen wir:

  • Name, Geburtsdatum, Adresse
  • Zählernummer
  • Jahresverbrauch
  • Gewünschten Liefertermin
  • Name des bisherigen Versorgers (außer bei Neueinzug)
  • Kundennummer bei dem aktuellen Lieferanten (außer bei Neueinzug)
  • Kontodaten des Kontos von dem Ihre Abschläge abgebucht werden sollen

Alle diese Angaben finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung

Wie lange dauert der Anbieterwechsel?

Der bürokratische Umstellungsprozess ist in der Regel nach 3 bis maximal 6 Wochen nach Vertragsabschluss abgeschlossen. Etwaige Mindestvertragslaufzeiten bzw. Kündigungsfristen können diesen Prozess verlängern. Die Energie Manager helfen Ihnen dabei den Wechsel, zu dem von Ihnen favorisierten Termin, durchzuführen.

Worauf sollten Sie bei einem Umzug achten?

Um nicht in den Grundversorgungstarif Ihres neuen Lokalversorgers zu geraten, sollten Sie sich innerhalb von vier Wochen für einen Stromanbieter an Ihrer neuen Adresse entschieden haben. Die Energie Manager stehen Ihnen dabei gerne zur Seite.

Während dieses Prozesses ist Ihre Stromversorgung jederzeit gesetzlich garantiert.

Müssen Sie Ihren Vermieter von dem Stromanbieterwechsel in Kenntnis setzen?

Wenn die Stromkosten nicht Teil der Warmmiete sind (dies ist der Regelfall) können Sie bedenkenlos wechseln und müssen Ihren Vermieter nicht informieren.

Sind die Stromkosten Teil der Warmmiete so ist der Vermieter Vertragspartner. In diesem Fall können Sie den Anbieter nicht wechseln. Gerne machen wir Ihrem Vermieter auf Ihre Empfehlung hin ein Wechselangebot um somit die Nebenkosten und auch Ihre Warmmiete zu senken.

Können Sie den Stromanbieter bei einem Neubau wechseln?

Nach Abschluss der Bautätigkeiten schließen Sie einen Vertrag über den Stromanschluss Ihres Hauses mit Ihrem lokalen Netzbetreiber. Die Stromversorgung erfolgt zunächst automatisch durch Ihren lokalen Grundversorger zu dessen Standarttarif. Nach dem Einzug in Ihr Haus können Sie Ihren Stromanbieter wechseln. Die durchgehende Stromversorgung ist während und nach des gesamten Wechselprozesse gesetzlich garantiert.

Sie wohnen an einer Grenze und haben einen ausländischen Netzbetreiber. Können Sie trotzdem wechseln?

Aufgrund des ausländischen Netzbetreibers stehen Ihnen voraussichtlich nicht alle Stromanbieter zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder telefonisch unter der +49 (0) 6151. 60 60 808 und wir finden für Sie den besten Anbieter.

Kündigung und Abrechnung

Wer kündigt Ihrem Altanbieter?

Im Regelfall kündigt Ihr neuer Anbieter für Sie Ihren alten Vertrag.

Im Falle einer Sonderkündigung, z.B bei Preiserhöhung durch den Altanbieter, kann es bei einer sehr kurzer Frist ratsam sein, die Kündigung selbständig in üblicher Form durchzuführen.

Zahlreiche Verträge beinhalten automatische Vertragsverlängerungen. Wir erinnern Sie im vor hinein an Fristen und überprüfen auf Wunsch aktuelle Angebote für Sie.

Welche Kündigungsfristen sind üblich?

In der Grundversorgung gilt eine zweiwöchige Kündigungsfrist.

Für den Fall, dass Sie bereits Ihren Tarif oder Anbieter gewechselt haben, gelten die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarten Kündigungsfristen. Sollten Sie über Die Energie Manager Ihren Anbieter bzw. Tarif wechseln, achten wir stets auf Kündigungsfristen, welche Ihnen nicht zum Nachteil gereichen. Teil unseres Services ist es, Sie bei Vertragsende rechtzeitig auf den Beginn dieser Fristen hinzuweisen und falls gewünscht, die Kündigung für Sie zu übernehmen.

Sollten Sie die Kündigung selbständig durchführen wollen, empfehlen wir Ihnen, unabhängig von eventuell abweichenden Regelungen in den AGB`s, dies stets schriftlich und auch per E-Mail zu tun.

Sonderkündigungsrecht – Was ist zu tun?

Im Falle einer Preisanpassung ist Ihr Anbieter verpflichtet Ihnen ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen.

Im Regelfall gibt es in so einem Fall günstigere Tarife am Markt. Da die Fristen des Sonderkündigungsrechts sehr kurz bemessen sein können, sollten Sie sich entweder zeitnah an die Energie Manager wenden und wir übernehmen alle weiteren Schritte für Sie oder Sie kündigen selbständig in schriftlicher Form um eine ungewollte Vertragsverlängerung zu vermeiden.

Wie funktioniert die Endabrechnung bei Anbieterwechsel?

Nach dem Anbieterwechsel stellt Ihr alter Anbieter Ihnen eine Endabrechnung aus. In dieser wird Ihr Verbrauch mit den geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet. Etwaige Differenzbeträge werden zurückerstattet oder nachgefordert.

Zählerstände: Welche Stichtage sind zu notieren?

Grundsätzlich ist es ratsam den Zählerstand bei einem Neueinzug am Tag der Schlüsselübergabe, bei Lieferbeginn durch einen Neuanbieter und bei Strompreiserhöhungen zu notieren.

Die Energie Manager helfen ihren Kunden auf Wunsch bei der Erfassung der Zählerstände und der Weitergabe dieser an Ihren Versorger.


Wie wirkt sich eine Verbrauchsänderung aus?

Nach jeder Jahresabrechnung wird die Höhe Ihrer Abschlagszahlungen entsprechend Ihrem tatsächlichem Verbrauch angepasst.

Die Energie Manager vereinbaren auf Ihren Wunsch hin für Sie Abschlagsänderungen mit Ihrem Anbieter.

Heizstrom und Einspeisung

Zweittarifzähler wechseln.

Auch bei einem Zweittarifzähler ist es möglich Ihren Stromanbieter zu wechseln. Dies gilt auch im Falle von Heizstrom. Wir beraten Sie gerne, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an unter der +49 (0) 6151. 60 60 808.

Spezielle Angebote für Tag- und Nachtstrom

Wenn Sie Heizstrom mit Tag- und Nachtstrom nutzen können Die Energie Manager Ihnen individuelle Sparangebote bieten. Wir beraten Sie gerne, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an unter der +49 (0) 6151. 60 60 808.

Anbieterwechsel bei einer Nachtspeicherheizung

Auch der Versorger Ihrer Nachtspeicherheizung kann gewechselt werden. Wir beraten Sie gerne, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an unter der +49 (0) 6151. 60 60 808.

Anbieterwechsel bei einer Wärmepumpe

Auch der Versorger Ihrer Wärmepumpe kann gewechselt werden. Wir beraten Sie gerne, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an unter der +49 (0) 6151. 60 60 808.

Sie speisen Strom über einen Zwei-Wege-Zähler ein und möchten den Anbieter Wechseln?

Ein Wechsel des Anbieters ist im Regelfall möglich. Allerdings bieten nicht alle Anbieter derartige Tarife an. Die Energie Manager helfen Ihnen gerne dabei den für Sie indiviudell besten Anbieter zu finden. Gerne nehmen wir Ihre Anfrage per E-Mail oder telefonisch unter der +49 (0) 6151. 60 60 808 entgegen.

Sie haben zwei Zähler und möchten zwei Anbieter.

Wenn Sie über zwei Zähler, beispielsweise einen Zähler für Heizstrom und einen Zähler für Haushaltsstrom, verfügen, kann es oft günstiger sein, diese durch zwei verschiedene Anbieter zu versorgen.

Allgemeine Informationen

Aktueller Versorger: Woher beziehen Sie Ihr Gas, wenn Sie bis jetzt noch nie gewechselt haben?

Grundsätzlich werden Sie in diesem Fall von Ihrem örtlichen Grundversorger beliefert. Sollten Sie auch noch nie den Tarif bei Ihrem Grundversorger gewechselt haben, werden Sie zu den Konditionen des Grundversorgungstarifs beliefert.

Gaszähler und Zählernummer: Wo finden Sie Ihren Gaszähler und die dazugehörige Zählernummer?

Ihr Gaszähler befindet sich, wenn nicht in Ihrer Wohnung selbst, im Keller oder Treppenhaus. Sollten Sie Ihn nicht finden können, fragen Sie bitte Ihren Vermieter oder Ihre Hausverwaltung.

Zusätzlich ist die Zählernummer ebenso auf Ihrer Stromrechnung und dem Übergabeprotokoll aufgeführt.

Gasverbrauch: Wie hoch ist Ihr Gasverbrauch?

Sollten Sie keine Jahresabrechnung zur Hand haben, können Sie bundesweite Durchschnittswerte verwenden.

Gasverbrauch in der Übersicht:
< 50 m2: 5000 kWh/J
50 – 100 m2: 12000 kWh/J
100 – 150 m2: 18000 kWh/J
> 150 m2: 20000 kWh/J

Grundversorgung: Was ist unter Grundversorgung und Grundversorger zu verstehen?

Als Grundversorger wird jenes Energieversorgungsunternehmen bezeichnet, welches die größte Anzahl an Haushalten in einem bestimmten Netzgebiet versorgt. Dieses ist verpflichtet alle Haushalte zu öffentlich einsehbaren allgemeinen Bedingungen und allgemeinen Preisen zu versorgen.

Unter Grundversorgung fällt die Versorgung zu den oben genannten Rahmenbedingungen durch den Grundversorger. Im Regelfall handelt es sich bei den Tarifen der Grundversorgung um weit über dem allgemeinen Marktniveau befindliche Konditionen. Die Tarife der Grundversorgung sind mit einer Frist von 14 Tagen jederzeit kündbar.

Netzbetreiber und Gasversorger: Wo liegt der Unterschied?

Der Netzbetreiber ist für den Betrieb des Gasnetzes zuständig. In Störungsfällen an der Gasleitung oder am Zähler ist immer der Netzbetreiber der Ansprechpartner. Es ist nicht möglich den Netzbetreiber zu wechseln.

Die Aufgabe des Gasversorgers ist es Sie mit Gas zu beliefern. Dieser zahlt dem Netzbetreiber ein Nutzungsentgelt sowie eine Miete für den Zähler und die Leitungen. Der Gasversorger kann frei gewählt werden.

Ausfall: Ist es möglich, dass der Wechsel zu einer Unterbrechung der Gasversorgung führt?

Nein, dies ist nicht möglich! Der lokale Grundversorger ist gesetzlich dazu verpflichtet alle Haushalte durchgehend mit Gas zu versorgen. Dies gilt auch, wenn er nicht mehr der Vertragspartner ist.

Selbst wenn Ihr neu gewählter Gasversorger seine Tätigkeit einstellt oder dessen Insolvenz eintritt, ist der lokale Grundversorger gesetzlich zu einer Aufrechterhaltung der Gasversorgung verpflichtet.

Eine zuverlässige Gasversorgung ist jederzeit, während und nach dem Wechsel, gesetzlich garantiert.

Anbieter vergleichen

Umrechnung von Kubikmetern (m³) in Kilowattstunde (kWh)

Im Allgemeinen wird Ihr Gasverbrauch in m³ angegeben. Alle Preise beziehen sich ebenso auf m³. Wenn Sie Ihren Gasverbrauch in kWh ermitteln möchten, multiplizieren Sie den Verbrauch mit dem Brennwert (Wärmemenge die bei der Verbrennung freigesetzt wird) und der Zustandszahl (Luftdruck und Temperaturdurchschnitt vor Ort). Sollten Ihnen diese Angaben nicht bekannt sein, können Sie den Gasverbrauch in m³ mit 10,8 multiplizieren und erhalten die Größe in kWh in erster Näherung.

Günstigster Tarif: Wie finden Sie den für Sie besten Tarif?

Mithilfe unseres Gastarifrechners finden Sie den für Sie besten Tarif. Wenn Sie eine individuelle Beratung und Betreuung wünschen, stehen wir Ihnen gerne per E-Mail oder telefonisch unter der +49 (0) 6151. 60 60 808 zur Verfügung.

Steuern und Abgaben: Sind Steuern und Abgaben in unseren Angeboten enthalten ?

In unseren Angeboten für Privatkunden sind alle Steuern und Abgaben sowie anfallende Gebühren enthalten. Alle Ihnen entstehenden Kosten sind in unserem Angebot deutlich aufgeführt. Bei uns gibt es keine versteckten Kosten. Die Energie Manager stehen für Preistransparenz!

Die Preise für Gewerbekunden sind exklusive Mehrwertsteuer. Alle sonstigen Abgaben und Steuern sind weiterhin enthalten.

Manche Anbieter variieren Ihre Tarife je nach Heizleistung. Sollte Ihnen die Heizleistung bekannt sein, geben Sie diese bitte beim Tarifcheck mit an.

Preisvergleich: Wie vergleiche ich die Preise mit meiner letzten Gasrechnung?

Bei der Gegenüberstellung des ermittelten Angebots mit der Vorjahresrechnung müssen Sie beachten, dass der Tarifrechner die aktuellen Tarife der Versorger darstellt. Auf Ihrer Rechnung finden Sie im Gegensatz dazu die Preise des vergangenen Jahres. Diese variieren im Regelfall von Jahr zu Jahr. Der vom Rechner angegebene Preisunterschied entspricht der Kostendifferenz die Ihnen im laufenden Jahr entstehen würden wenn Sie weiterhin in Ihrem aktuellen Tarif bleiben. Daher lassen sich die Gesamtkosten auf Ihrer Vorjahresrechnung nicht 1:1 mit dem ermittelten Angebot des laufenden Jahres vergleichen.

Tarifcheck: Worauf kommt es an?

Generell unterziehen wir alle von uns angebotenen Tarife einer strengen Vorauswahl. Dabei achten wir auf die Einhaltung unserer bewährten Qualitätsmerkmale. Die wichtigsten sind:

  • Vertragslaufzeit: Wir achten auf Vertragslaufzeiten die 1 Jahr nicht überschreiten. Somit bleiben Sie Als Kunde flexibel und können von zukünftigen Entwicklungen auf dem Gasmarkt profitieren.
  • Kündigungsfrist: Wir achten für Sie auf angemessene Kündigungsfristen. Wir erinnern Sie rechtzeitig an diese und übernehmen auf Wunsch auch die Kündigung.
  • Vertragsverlängerung: Durch unseren Erinnerungsservice und viel Erfahrung bei der Tarifwahl versuchen wir Sie vor ungewollten automatischen Vertragsverlängerung zu schützen.
  • Preisgarantie: Wir bieten Ihnen generell nur Tarife mit einer Preisgarantie an.
  • Vorauskasse: Aufgrund des damit verbundenen Risikos bieten wir Ihnen keine Tarife mit Vorauskasse an.
Welche Arten von Preisgarantie gibt es?

Eingeschränkte Preisgarantie: Diese Preisgarantie beschränkt sich auf den Energiekostenanteil und die Netznutzungsentgelte. Steuern, Umlagen und Abgaben können im Falle einer Änderung an Sie weitergegeben werden.

Vollständige Preisgarantie: Nur eine Erhöhung der Mehrwertsteuer wird hier an Sie weitergegeben.

Energiepreisgarantie: Bei dieser Preisgarantie wird lediglich der Energiekostenanteil garantiert. Änderungen an anderen Kostenkomponenten können an Sie weitergegeben werden.

Vorauskasse: Gut oder schlecht?

Wir raten Ihnen generell von Tarifen mit Vorauskasse ab. Im Insolvenzfall des Versorgers ist es möglich das Sie Ihre Vorauszahlung verlieren. Die Energie Manager vermeiden solche Risiken für Sie prinzipiell.

Angebotsanforderung: Kostet Sie das Einholen eines individuellen Angebots etwas oder gehen Sie irgendwelche Verpflichtungen ein?

Weder entstehen Ihnen irgendwelche Kosten, noch gehen Sie eine Verpflichtung uns gegenüber ein, wenn Sie bei uns ein, für Sie erstelltes, Angebot anfordern!

Anbieterwechsel

Ist es für Sie möglich den Gasanbieter zu wechseln?

Wenn Sie über einen eigenen Gaszähler für Ihre Wohnung oder Ihr Haus verfügen und in einem Vertragsverhältnis zu einem Gasversorger stehen, können Sie Ihren Anbieter wechseln. Ein Vertragsverhältnis besteht auch in der automatischen Grundversorgung oder Ersatzversorgung.

Ob Sie oder ggf. Ihr Vermieter in einem Vertragsverhältnis mit einem Gasversorger stehen, erkennen Sie daran, an wen die Gasrechnung adressiert ist. Sollte dies Ihr Vermieter sein, erstellen wir gerne auf Ihre Empfehlung hin ein Angebot für diesen.

Wie wechseln Sie den Gasversorger?

Während des gesamten Wechselprozesses ist die Gasversorgung jederzeit per Gesetz sichergestellt. Um unseren Service nutzen zu können, besuchen Sie die Energie Manager mit Ihrem PC. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit uns die nötigen Angaben per E-Mail oder telefonisch unter der +49 (0) 6151. 60 60 808 mitzuteilen.

Nach etwa 3 Wochen ist der Wechselprozess abgeschlossen. Die Anmeldung ist auch bis zu 30 Tagen (z.B zum Neueinzug) rückwirkend möglich.

Kosten des Wechsels

Der Wechsel ist für Sie kostenlos!

Wozu dient die Vollmacht?

Wir benötigen die Vollmacht um unseren Service in vollem Umfang aufrechtzuerhalten.

Dies bedeutet:

  • eine einwandfreie Kommunikation mit Ihren Energieanbietern.
  • Abrechnungen und Zwischenabrechnungen anfordern zu können.
  • Vertragslaufzeiten bzw. Kündigungsfristen zu überprüfen.
  • Unstimmigkeiten zwischen Energieversorgern zu klären.
  • Daten einzuholen und weiterzuleiten.
  • Folgeverträge abzuschließen.
  • Änderungen nachzureichen.
  • Zählerstände weiterzuleiten.
  • Kündigungen durchzuführen.
  • Support bieten zu können.

Verträge werden selbstverständlich nur mit Ihrer vorherigen Zustimmung geschlossen, gekündigt oder geändert!

Ihr Wiederrufsrecht

Sie können jederzeit innerhalb von 14 Tagen von dem Vertrag zurücktreten. Sie können den Widerruf direkt an den neuen Anbieter richten oder Die Energie Manager damit beauftragen den Vertrag zu widerrufen.

Welche Angaben benötigen Sie um den Wechsel durchzuführen?

Um den Wechsel für Sie in die Wege zu leiten benötigen wir:

  • Name, Geburtsdatum, Adresse
  • Zählernummer
  • Jahresverbrauch
  • Gewünschten Liefertermin
  • Name des bisherigen Versorgers (außer bei Neueinzug)
  • Kundennummer bei dem aktuellen Lieferanten (außer bei Neueinzug)
  • Kontodaten des Kontos von dem Ihre Abschlag abgebucht werden soll

Alle diese Angaben finden Sie auf Ihrer letzten Gasrechnung

Wie Lange dauert der Anbieterwechsel?

Der bürokratische Umstellungsprozess ist in der Regel nach 3 bis maximal 6 Wochen nach Vertragsabschluss abgeschlossen. Etwaige Mindestvertragslaufzeiten bzw. Kündigungsfristen können diesen Prozess verlängern. Die Energie Manager helfen Ihnen dabei den Wechsel, zu dem von Ihnen favorisierten Termin, durchzuführen.

Worauf sollten Sie bei einem Umzug achten?

Um nicht in den Grundversorgungstarif Ihres neuen Lokalversorgers zu geraten, sollten Sie sich innerhalb von vier Wochen für einen Stromanbieter entschieden haben. Die Energie Manager stehen Ihnen dabei gerne zur Seite.

Während dieses Prozesses ist Ihre Gasversorgung jederzeit gesetzlich garantiert.

Müssen Sie Ihren Vermieter von dem Gasanbieterwechsel in Kenntnis setzen?

Wenn die Gaskosten nicht Teil der Warmmiete sind können Sie bedenkenlos wechseln und müssen Ihren Vermieter nicht informieren.

Sind die Gaskosten Teil der Warmmiete, so ist der Vermieter Vertragspartner. In diesem Fall können Sie den Anbieter nicht wechseln. Gerne machen wir Ihrem Vermieter auf Ihre Empfehlung hin ein Wechselangebot um somit die Nebenkosten und auch Ihre Warmmiete zu senken.

Können Sie den Gasanbieter bei einem Neubau wechseln?

Nach Abschluss der Bautätigkeiten schließen Sie einen Vertrag über den Gasanschluss Ihres Hauses mit Ihrem lokalen Netzbetreiber. Die Gasversorgung erfolgt zunächst automatisch durch Ihren lokalen Grundversorger zu dessen Standarttarif. Nach dem Einzug in Ihr Haus können Sie Ihren Gasanbieter problemlos wechseln. Die durchgehende Gasversorgung ist während und nach des gesamten Wechselprozesse gesetzlich garantiert.

Kündigung und Abrechnung

Wer kündigt Ihrem Altanbieter?

Im Regelfall kündigt Ihr neuer Anbieter für Sie Ihren alten Vertrag.

Im Falle einer Sonderkündigung, z.B bei Preiserhöhung durch den Altanbieter, kann es bei einer sehr kurzer Frist ratsam sein, die Kündigung selbständig in üblicher Form durchzuführen.

Zahlreiche Verträge beinhalten eine automatische Vertragsverlängerung. Wir erinnern Sie im vor hinein an Fristen und überprüfen auf Wunsch aktuelle Anbieter für Sie.

Welche Kündigungsfristen sind üblich?

In der Grundversorgung gilt eine zweiwöchige Kündigungsfrist.

Für den Fall, dass Sie bereits Ihren Tarif oder Anbieter gewechselt, haben gelten die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarten Kündigungsfristen. Sollten Sie über Die Energie Manager Ihren Anbieter bzw. Tarif wechseln, achten wir stets auf Kündigungsfristen, welche Ihnen nicht zum Nachteil gereichen. Teil unseres Services ist es, Sie bei Vertragsende rechtzeitig auf den Beginn dieser Fristen hinzuweisen und falls gewünscht, die Kündigung für Sie zu übernehmen.

Sollten Sie die Kündigung selbständig durchführen wollen, empfehlen wir Ihnen, unabhängig von eventuell abweichenden Regelungen in den AGB`s, dies stets schriftlich und auch per E-Mail tun.

Sonderkündigungsrecht – Was ist zu tun?

Im Falle einer Preiserhöhung ist Ihr Anbieter verpflichtet Ihnen ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen.

Im Regelfall gibt es in so einem Fall günstigere Tarife am Markt. Da die Fristen des Sonderkündigungsrechts sehr kurz bemessen sein können, sollten Sie sich entweder zeitnah an die Energie Manager wenden und wir übernehmen alle weiteren Schritte für Sie oder Sie kündigen selbständig in schriftlicher Form um eine ungewollte Vertragsverlängerung zu vermeiden.

Wie funktioniert die Endabrechnung bei Anbieterwechsel?

Nach dem Anbieterwechsel stellt Ihr Altanbieter Ihnen eine Endabrechnung aus. In dieser wird Ihr Verbrauch mit den geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet. Etwaige Differenzbeträge werden zurückerstattet oder nachgefordert.

Zählerstände: Welche Stichtage sind zu notieren?

Grundsätzlich ist es ratsam den Zählerstand bei einem Neueinzug am Tag der Schlüsselübergabe, bei Lieferbeginn durch einen Neuanbieter und bei Gaspreiserhöhungen zu notieren.

Die Energie Manager helfen ihren Kunden auf Wunsch bei der Erfassung der Zählerstände und der Weitergabe dieser an Ihren Versorger.

Wir wirkt sich eine Verbrauchsänderung aus?

Nach jeder Jahresabrechnung wird die Höhe Ihrer Abschlagszahlungen entsprechend Ihrem tatsächlichem Verbrauch angepasst.

Die Energie Manager vereinbaren auf Ihren Wunsch hin für Sie Abschlagsänderungen mit Ihrem Anbieter.

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